Die Charta von Florenz als Grundlage
Die 1981 verabschiedete Charta von Florenz definiert historische Gärten als eigenständige Kulturdenkmäler. Geschützt werden nicht nur einzelne Elemente, sondern das Zusammenspiel von Architektur, Vegetation, Wegen, Wasseranlagen und räumlicher Struktur. Der Hofburg Garten folgt diesem Verständnis und betrachtet die historische Anlage als kulturelles Gesamtkunstwerk.